Sicherheits-, Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
Alle Fachkräfte und Nachtwachen sind als Brandschutzhelfer ausgebildet, um mit dem Handfeuerlöscher Entstehungsbrände löschen zu können und um im Bedarfsfall Bewohner aus ihren Zimmern in sichere Bereiche evakuieren zu können. Unsere Wohngebäude werden regelmäßig von der Brandschutzdienststelle begutachtet. Ein Brandschutzbeauftragter kümmert sich um organisatorische Regelungen. Rauchen ist bei uns aus Brandschutzgründen nur an ausgewiesenen Raucherplätzen gestattet.
Unser Sicherheitsingenieur und die Teamleitungen unterweisen alle Beschäftigten mehrmals jährlich zu unterschiedlichen Themen. Bei arbeitsmedizinischen Belangen steht unser Betriebsarzt Dr. med. Ralph Link zur Verfügung. Gefährdungsbeurteilungen führen wir regelmäßig und anlassbezogen durch. Jeder Arbeits- und Wegeunfall sowie Beinaheunfälle werden analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten abgeleitet. Um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, führen wir regelmäßig Betriebsstättenbegehungen durch.
Ein Sicherheitsdienst zeigt Präsenz, bestreift nachts unsere Betriebsstätten und steht für Interventionen bereit. Mehrere Bereiche sind zur Vermeidung von Sabotage und Diebstählen kameraüberwacht. Eine Datenschutzbeauftragte stellt den ordnungsgemäßen Umgang mit schützenswerten Informationen sicher.
Das Marienhaus und das Vinzentiushaus verfügen über Stromaggregate. Bei Ausfall der öffentlichen Versorgung können die Gebäude dennoch betrieben und die Elektrofahrzeuge der Sozialstation weiterhin aufgeladen werden. Unsere Vorratshaltung ist darauf ausgerichtet, den Ausfall von Trinkwasser oder Nahrungsmitteln einige Tage überbrücken zu können. Mit Dienstleistern, Lieferanten und Partnerunternehmen (z.B. Wäscherei, Apotheken) haben wir Vereinbarungen zur Belieferung in Engpasssituationen.
Seit Inkrafttreten der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) am 1. Januar 2017 sind Gesundheitseinrichtungen dazu verpflichtet, einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit zu benennen. Das betrifft nur Betriebe, die regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen. Die Aufgaben von Beauftragten für Medizinproduktesicherheit sind genauestens geregelt, es handelt sich aber nicht um Routinetätigkeiten, sondern eher um Regelungen für Sondersituationen.
Um diese Aufgaben geht es:
- Meldepflichten von "mutmaßlichen schwerwiegenden Vorkommnissen" von Betreibern und Anwendern gegenüber Behörden
- Koordinierung der internen Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
- Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten mit dem BfArM im Zusammenhang bei Medizinprodukte, die im Verdacht stehen, an einem schwerwiegenden Vorkommnis beteiligt zu sein (§72 MPDG)