Heimbeirat - das Leben im Heim mitgestalten
Durch das Heimgesetz wird älteren sowie pflegebedürftigen Menschen, die in einem Heim leben, ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten des Heimbetriebes garantiert. Die entsprechende Ausgestaltung wird in der Landesheimmitwirkungsverordnung geregelt.
Zentrales Gremium ist der Heimbeirat. Er vertritt die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner und wird alle zwei Jahre neu gewählt.
Im Vinzentiushaus konnte in diesem Jahr eine Wahl leider nicht durchgeführt werden, da sich nicht genügend Kandidaten hatten aufstellen lassen. Deshalb wurde Im Juli 2017 alternativ ein Heimfürsprecher-Gremium gegründet. Dieses Gremium steht nicht nur den Bewohnern und Bewohnerinnen hilfreich zur Seite, sondern ist auch Ansprechpartner für Fragen, Probleme und Ideen der Angehörigen.
Das Gremium setzt sich aus folgenden aufgeführten Mitgliedern zusammen:
