Heimbeirat - das Leben im Heim mitgestalten
Durch das Heimgesetz wird älteren sowie pflegebedürftigen Menschen, die in einem Heim leben, ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten des Heimbetriebes garantiert. Die entsprechende Ausgestaltung wird in der Landesheimmitwirkungsverordnung geregelt.
Zentrales Gremium ist der Heimbeirat. Er vertritt die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner und wird alle zwei Jahre neu gewählt.
Der Heimbeirat im Marienhaus wurde im Juli 2017 neu gewählt. Er besteht aus den folgenden aufgeführten Mitgliedern:

Christa Roth
Stv. Vorsitzende, externes Mitglied

Petersmann Ingeborg

Walzer Elfriede
